Innungsbrief für die Berliner Oldbuters (Schuhflicker) vom 19. August 1284


Wir Nicolaus von Lietzen, Conrad von Schönhausen, Johann von Blankenfelde, Rathmannen zu Berlin, Allen in Ewigkeit. Da die zeitlichen Dinge dahin schwinden mit dem Laufe der Zeit, ist es nöthig und nützlich, dass dauerhafte Briefe und Zeugenunterschriften die Dinge bestätigen, die feierlich festgesetzt sind, damit nicht die Arglist der Nachkommen sie vernichte.

Wir wollen es daher zu allgemeiner Kenntnis bringen, dass wir den Oldbutern die Freiheiten zu genießen geben, welche sie seit der ersten Gründung der Stadt genossen haben; doch unter Beobachtung nachgeschriebener Bedingungen, nämlich: dass sie alle Felle und Alles, was zum Schuhflicken brauchbar ist, aufkaufen mögen; zweitens, dass sie ihren alten Schuhen neue Sohlen untersetzen und überdies neue Vorschuhe machen dürfen; drittens haben wir einen Artikel hinzugefügt, dass wer mit seinen Kindern und seinem Weibe aus der Stadt von seinen Genossen geht, zum zweiten Male das bezeichnete Gewerk gewinnen soll. Außerdem haben wir bestimmt, dass Derjenige, welcher das Gewerk der vorgenannten Oldbuter gewinnen will, 3 Schilling und 2 Pfund Wachs geben soll, wovon die Hälfte dieser Summe der Stadt zukommt. Dazu soll er den Oldbutern einen Schilling geben, um eine Begräbnisbahre zu machen.

Darüber sind die biederen Leute Zeugen gewesen: Jacob von Lietzen, der Schulz von Baruth, Thile Messermacher und viele andere Bürger unserer Stadt. Damit aber diese unsere Schenkung und Verleihung gültig bleibe, haben wir die gegenwärtige Urkunde darüber ausstellen und sie durch Anhängung des Siegels bestätigen lassen. Gegeben Berlin, im Jahre des Herrn 1284, den 19. August.

[Meyer, S. 8]