Markgraf Otto schenkt dem Kloster zu Spandau mit Zustimung seiner Söhne Johann, Otto und Albert fünf Hufen Landes im Dorfe Schöneberg am 3. November 1264


Im Namen der heiligen unteilbaren Dreieinigkeit. Wir, Otto, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg, an alle für ewige Zeiten. Wie Tage und Zeiten in unaufhörlichem Wandel dahinfließen und vergehen, so würde auch, was in diesen Zeiten geschieht, sehr leicht aus der Erinnerung verschwinden, wenn es nicht durch die Stimme von Zeugen und schriftliche Aufzeichnungen Festigung erhielte. Deshalb machen wir allen gegenwärtigen als auch nachkommenden Christen bekannt, daß wir in der Hoffnung auf ewigen Lohn, nach guter und ehrlicher Überlegung, unter einmütiger Zustimmung unserer Söhne Johann, Otto und Albrecht, der Nonnenkirche bei Spandau, welche wir mit frommer Liebe verehren – zu dem Herrn Jesus Christus hoffend, die dort Gott dem Herrn Dienenden möchte unsere Unvollkommenheit bei dem Höchsten ausgleichen, – fünf im Dorfe Schöneberg gelegene Hufen zum ewigen Besitz als Eigentum übertragen haben, mit allen Rechten, so wie wir sie besaßen, nach völliger Befreiung von Steuer, Bede, Vogteidienst und jeglichen anderen Diensten. Und damit unsere Schenkung, die durchaus unserer und unserer Söhne Freigiebigkeit entsprungen ist, frei von jeder Zweideutigkeit und jedem Widerspruch, jenem frivolen oder gar böswilligen Bestreben als zu recht bestehend voll und ganz bis in spätere Zeiten daure, glaubten wir, unsere vorliegende Urkunde, mit unserem Siegel bewehrt und befestigt, obgenannter Kirche zum offenkundigen Zeugnis und Bekräftigung aushändigen zu müssen. Zeugen hierfür sind: Johann von Rossowe (oder Possowe), Konrad von Osterburch, Gebhard von Alvenslewe, Ulrich von Croghe, Heinrich von Thene, Albert von Grobe, Vogt in Spandau, Heinrich von Grobene, Arnold von Bredowe, Dietrich von Bornem und andere mehr. Gegeben zu Spandau durch die Hand unseres Hofnotars Johannes am 3. November im Jahre des Herrn 1264.

[lateinischer Originaltext]


[SMPK, S. 210]